AGB

Gescannte Pläne werden zu CAD-Zeichnungen

AGB Verkaufsplan-zeichnen.de, schneider train-IT, Ingenieurbüro Stephen Schneider
Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) für die Durchführung von  Dienstleistung und Service, Dienstleistungen und Trainings.

§1 Gegenstand und Umfang des Auftrags
(1) Gegenstand und Umfang des Auftrags ist die vereinbarte Dienstleistung, Dienstleistung, Service, nicht der Erfolg.
(2) Der Auftrag wird nach Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt.

§2 Anmeldung und Beauftragung
(1) Die Anmeldung und Beauftragung erfolgt schriftlich (Brief, Telefax oder e-mail).
(2) Die Anmeldung und Beauftragung muß zur Wirksamkeit der Vereinbarung über die Dienstleistung von der Verkaufsplan-zeichnen.de schriftlich bestätigt werden.

§3 Stornierungen und Absagen
(1) Bei Stornierungen bzw. Absagen durch den Auftraggeber weniger als 7 Tage vor Auftragsbeginn berechnen wir die volle Dienstleistungsgebühr.
(2) Die Benennung eines Ersatzauftrages ist möglich.
(3) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

§4 Dienstleistungsgebühren
(1) Die angegebenen Dienstleistungsgebühren auf dieser Webseite verstehen sich nicht als Angebot.
(2) Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie nur per individuellem Angebot.
(3) Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Die MwSt. wird extra ausgewiesen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§5  ./.

§6 Dienstleistungsunterlagen / Copyright
(1) Die Verkaufsplan-zeichnen.de behält sich sämtliche Rechte an den erstellten Dienstleistungsunterlagen vor. Das betrifft insbesondere die Rechte zur Übersetzung, Vervielfältigung und des Nachdrucks der gesamten Unterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil davon darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne schriftliche Genehmigung der Verkaufsplan-zeichnen.de geändert, reproduziert, zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden, an Dritte weitergegeben oder insbesondere zur Gestaltung von Dienstleistungsveranstaltungen verwandt werden. Die erstellten Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme im copyright von Verkaufsplan-zeichnen.de und dürfen bis dahin nicht genutzt werden und nur zur Prüfung installiert werden. Eine Nutzung der Daten ist automatisch als Abnahme der Daten zu verstehen und erwirkt sofortige Rechnungsstellung seitens Verkaufsplan-zeichnen.de ohne gesonderte Abnahme gemeinsam mit dem AG.

§7 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß seine Daten von der Verkaufsplan-zeichnen.de verwendet werden, soweit dies im Zusammenhang mit der Dienstleistung, insbesondere für den Zweck der Aktualisierung der Produktinformationen, die Gegenstand der Dienstleistung sind, erforderlich ist.

§8 Haftung
(1) Die Verkaufsplan-zeichnen.de haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der Verkaufsplan-zeichnen.de oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden.
(2) Darüber hinaus haftet die Verkaufsplan-zeichnen.de unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der Verkaufsplan-zeichnen.de verursacht wurden. Die Haftung ist ferner auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Verkaufsplan-zeichnen.de bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mußte. Die Verkaufsplan-zeichnen.de haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
(3) Hotline-Dienstleistung und Software-Installationen sowie Wartung: diese Dienstleistungen nimmt der Auftraggeber auf eigenes Risiko in Anspruch. Hinweis: bei diesen Dienstleistungen können Datenverluste, Installationsprobleme und Programmabstürze vorkommen. Daher obliegt es dem Auftraggeber, eine aktuelle Datensicherung vorzunehmen, bevor die Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Eine Haftung für Programmfehler oder Sachmängel obliegt grundsätzlich dem Programmhersteller bzw. Lieferanten.
Ensteht durch Software Dritter bei Installationsarbeiten ein Schaden oder Datenverlust, so kann Verkaufsplan-zeichnen.de nicht haftbar gemacht werden.
Eine Haftung der Verkaufsplan-zeichnen.de besteht insoweit nur für Schäden nach $8, Nr. (1).
(4) Die Verkaufsplan-zeichnen.de haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, daß Dienstleistungen nicht an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden können oder sich der Beginn der Dienstleistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflußbereiches der Verkaufsplan-zeichnen.de liegen.
(5) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Verkaufsplan-zeichnen.de. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist jedoch auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Verkaufsplan-zeichnen.de bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mußte. Die Verkaufsplan-zeichnen.de haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige oder leichtfahrlässige Verletzungen einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der Verkaufsplan-zeichnen.de verursacht worden sind.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Regensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§10 Teilnichtigkeit
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Dienstleistungsvertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Dienstleistungsvertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Dienstleistungsvertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

§11 Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und / oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.